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Die moderne Medienwelt wird immer vielfältiger. Wichtiger denn je ist daher der Jugendmedienschutz, dem gerade im öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine besondere Bedeutung zukommt. Beim Hessischen Rundfunk nehmen Hedda Coulon (Juristische Direktion) und stellvertretend Erin Högerle (Familie und Fiktion) diese Aufgabe wahr.

Der Jugendmedienschutz hat zum Ziel, Kinder und Jugendliche vor Medienangeboten zu schützen, die ihre charakterliche und geistige Entwicklung negativ beeinflussen oder gar gefährden können. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei jeglichen Erscheinungsformen von Gewalt und Sexualität: In den Fernseh- und Radioprogrammen sowie im Internetangebot des Hessischen Rundfunks ist hierzu eine sachliche, auf Information ausgelegte Berichterstattung maßgeblich. Zudem werden fiktionale Inhalte, die den ethisch-moralischen Grundsätzen unserer Gesellschaft oder dem Grundsatz der Menschenwürde widersprechen, bei der Programmgestaltung und im Internetangebot vermieden. Das Fernsehprogramm des Hessischen Rundfunks ist so gestaltet, dass alle Sendungen bis 22:00 Uhr grundsätzlich von der gesamten Familie gesehen werden können. Bei Programmbeiträgen, die vor 20:00 Uhr gesendet werden, wird insbesondere dem Wohl von Kindern bis zum zwölften Lebensjahr Rechnung getragen. Ausführliche Informationen finden Interessierte in der PDF-Datei "ARD-Kriterien zur Sicherung des Jugendschutzes bei der Beurteilung von Fernsehsendungen".

Aufgaben der Jugendschutzbeauftragten

Hedda Coulon ist Ansprechpartnerin für die Zuschauer*innen und Hörer*innen von Programmangeboten sowie für die Nutzer*innen der Internetseiten des Hessischen Rundfunks. Grundlage ihrer Arbeit sind der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag sowie gemeinsame Richtlinien aller ARD-Anstalten. Innerhalb des hr berät sie den Intendanten und die programmverantwortlichen Mitarbeiter*innen vorab bei der Herstellung, dem Erwerb, der Planung und der Gestaltung von Programmangeboten in allen Fragen des Jugendschutzes. Die Jugendschutzbeauftragte ist bei der Erfüllung ihrer Aufgaben weisungsfrei. Sie berichtet anlassbezogen in Geschäftsleitung und Rundfunkrat über Jugendschutzthemen und Beschwerden von Nutzer*innen.

Vertreten wird Hedda Coulon von Erin Högerle (Familie und Fiktion).

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Rechtliche Grundlagen

Für die Arbeit der Jugendschutzbeauftragten im Hessischen Rundfunk sind folgende rechtlichen Rahmenbedingungen maßgeblich:

Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) [PDF - 125kb]

Jugendschutzgesetz (JuSchG) [PDF - 124kb]

ARD-Kriterien zur Sicherung des Jugendschutzes bei der Beurteilung von Fernsehsendungen [PDF - 1mb]

ARD-Richtlinien zur Sicherung des Jugendschutzes [PDF - 66kb]

Jugend-Medienschutz Leitfaden [PDF - 464kb]

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Kontakt

Hessischer Rundfunk
Jugendschutzbeauftragte Hedda Coulon
Bertramstraße 8
D-60320 Frankfurt
E-Mail: jugendschutzbeauftragter@hr.de

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ARD-weite Informationen zum Kinder- und Jugendmedienschutz

Kinder- und Jugendmedienschutz in der ARD

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