Auf dem Display eines Smartphones wird der QR-Code vom bundesweiten Deutschland-Ticket angezeigt. (picture alliance/dpa)

Die Verkehrsminister der Länder haben die letzten Hürden für das bundesweite Nahverkehrsticket ausgeräumt. Neu ist: Studierende mit Semesterfahrschein müssen für das "Deutschlandticket" nur den Differenzbetrag zahlen.

Das 49-Euro-Ticket im gesamten deutschen Nahverkehr soll endgültig eingeführt werden. "Wir haben letzte Hürden beim 'Deutschlandticket' genommen", kündigte Nordrhein-Westfalens Minister Oliver Krischer (Grüne) als Vorsitzender der in Aachen tagenden Verkehrsminister-Konferenz an. Das Ticket komme nun wie angekündigt im Mai, der Verkauf beginne am 3. April. Er gehe davon aus, dass auch der Bundesrat am Freitag kommender Woche grünes Licht gibt, sagte Krischer.

Es werde den Nahverkehr revolutionieren und ihn günstig und einfach machen, so Krischer. Bund und Länder teilten sich die Kosten, sagte der hessische Verkehrsminister Tarek Al-Wazir. Für Susanne Henckel, Staatssekretärin im Bundesverkehrsministerium, ist das Ticket "die bislang größte Reform im öffentlichen Nahverkehr."

Studierende können Semesterticket upgraden lassen

Ein Angebot soll es für Studierende geben. Die müssten, so Krischer, ausgehend vom Betrag ihres Semestertickets nur die Differenz bis zum Preis von 49 Euro für das Deutschlandticket bezahlen. Für eine dauerhafte und bundesweit einheitliche Einbeziehung der Tickets für Studierende in das 49-Euro-Ticket sei ein Arbeitsprozess vereinbart worden, erläuterte der NRW-Minister. Hierzu seien noch rechtliche Fragen zu klären.

Das "Deutschlandticket" soll Nachfolger des Neun-Euro-Tickets aus dem Sommer 2022 werden, das über 50 Millionen Mal verkauft worden war. Es galt in den Monaten Juni bis August: Für monatlich neun Euro konnte man mit Bus und Bahn im Nahverkehr bundesweit unterwegs sein. Dieses Prinzip soll auch für das neue Deutschlandticket für jetzt 49 Euro gelten.

Vorgesehen ist ein digital buchbares, monatlich kündbares Abonnement, das bundesweit im Nahverkehr gilt. Der Bundestag hat das Finanzierungsgesetz bereits beschlossen, am 31. März muss abschließend noch der Bundesrat zustimmen. Der Bund stellt demnach von 2023 bis 2025 jeweils 1,5 Milliarden Euro bereit, um Einnahmeausfälle bei Verkehrsanbietern zur Hälfte auszugleichen. Für die andere Hälfte sollen die Länder aufkommen.

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