Erfüllen Online-Nachrichtenportale, Videotext und andere Telemedien-Angebote den öffentlich-rechtlichen Auftrag, so wie er im Staatsvertrag festgeschrieben ist? Die Telemedienkonzepte sollten darauf Antwort geben.
2009 trat der zwölfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Kraft. In ihm ging es unter anderem um die Bedeutung und Einordnung der Telemedien-Angebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Bis dahin galt, dass die Online- und Videotext-Angebote die linearen Radio- und Fernsehprogramme ergänzen. Nun ging es darum zu klären, inwieweit sie als originäres Angebot neben Hörfunk und Fernsehen den Informations-, Bildungs-, Beratungs- und Unterhaltungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erfüllten. Denn für die Bürgerinnen und Bürger spielen nicht-lineare Telemedien eine immer größere Rolle in der Mediennutzung.
Infos zu Gutachten und Entscheidungen
Ende der weiteren InformationenMit dem Drei-Stufen-Test legten die Bundesländer ein Verfahren fest, wie neue und bereits bestehende Telemedien-Angebote zu prüfen seien. Die Rundfunkanstalten sollten für jedes Angebot ein Konzept vorlegen, das darlegt, inwieweit es dem öffentlich-rechtlichen Auftrag entspricht. Der Hessische Rundfunk legte Telemedienkonzepte für das Online-Angebot "hr-online" vor, für den Videotext "hr-text" sowie für das ARD-Online-Angebot "boerse.ARD.de", für das der Hessische Rundfunk federführend zuständig ist. Die drei Telemedienkonzepte wurden vom Rundfunkrat geprüft und im August 2010 genehmigt.
Dateien zum Download
Telemedienkonzept zu hr-online [PDF - 538kb]
Telemedienkonzept zum hr-text [PDF - 218kb]
Telemedienkonzepte der ARD [PDF - 6mb]
Pressemeldung: Telemedienkonzepte des hr veröffentlicht [PDF - 30kb]
Pressemeldung: hr-Intendant begrüßt Genehmigung der Telemedienkonzepte [PDF - 65kb]
Pressemeldung: Drei-Stufen-Tests im Hessischen Rundfunk abgeschlossen [PDF - 51kb]