Der Dreistufentest

Seit 2009 sind ARD, ZDF und Deutschlandradio verpflichtet, neue Telemedienangebote bzw. wesentliche Änderungen ihrer Telemedienangebote einem Genehmigungsverfahren – dem sogenannten Dreistufentest – zu unterziehen.

Mit diesem Verfahren wird geprüft, ob die Telemedienangebote dem öffentlich-rechtlichen Auftrag entsprechen. Das Verfahren ist in § 32 Medienstaatsvertrag geregelt und wird durch das "Genehmigungsverfahren des Hessischen Rundfunks (hr) für neue Telemedienangebote, wesentliche Änderungen bestehender Telemedienangebote sowie für ausschließlich im Internet verbreitete Hörfunkprogramme" näher konkretisiert. Verantwortlich für die Prüfung sind die Rundfunkräte der Sender.

In den Jahren 2009 und 2010 wurden die bestehenden Telemedienangebote des hr – beschrieben in den jeweiligen Telemedienkonzepten – einem Dreistufentest durch den Rundfunkrat unterzogen.

Am 10.09.2021 wurde dem Rundfunkrat das Telemedienänderungskonzept hr-online vom 31.08.2021 übergeben, das wesentliche Änderungen am bestehende Telemedienkonzept hr-online beschreibt. Der Rundfunkrat leitete daraufhin ein Dreistufentestverfahren ein, in dem die geplanten wesentliche Änderungen am Telemedienangebot eingehend geprüft wurden. Mit Beschluss vom 29.04.2022 hat der Rundfunkrat das Telemedienänderungskonzept hr-online genehmigt. Die rechtsaufsichtliche Prüfung durch die Staatskanzlei Hessen wurde im Juli 2022 abgeschlossen.

Nähere Informationen und Unterlagen zu den abgeschlossenen Dreistufentestverfahren, insbesondere die eingeholten Gutachten und die Beschlüsse des Rundfunkrats mit Begründung finden Sie unter https://www.hr-rundfunkrat.de/dreistufentest.