Struktur des Hessischen Rundfunks Der Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrats wird vom Rundfunkrat und von den Beschäftigten des hr gewählt. Seine Mitglieder überwachen die Geschäftsführung des Hessischen Rundfunks und überprüfen beispielsweise Haushaltspläne und Jahresrechnungen.
Die wichtigsten Aufgaben des Verwaltungsrats
- Überwachung der Geschäftsführung des Hessischen Rundfunks, insbesondere ist der Verwaltungsrat beim Erwerb von Grundstücken und Unternehmensbeteiligungen sowie beim Abschluss von Verträgen ab einem bestimmten Finanzvolumen zu beteiligen
- Überprüfung der vom Intendanten aufgestellten Haushaltspläne, Jahresrechnungen und Jahresberichte
- Vertretung des Hessischen Rundfunks bei Rechtsgeschäften mit dem Intendanten (zum Beispiel Abschluss des Dienstvertrags)
- Der Verwaltungsrat hat einen Ausschuss: Der Wirtschaftsausschuss des Verwaltungsrats prüft und berät die Vorlagen über den Haushaltsplan, die Jahresrechnung und den Jahresbericht sowie die Wirtschaftsführung der beim Hessischen Rundfunk angesiedelten Gemeinschaftseinrichtungen (GSEA).
Tagesordnungen und Beratungsergebnisse
Hier finden Interessierte Tagesordnungen und Beratungsergebnisse.
Geschäftsordnung des Verwaltungsrats
Hier die Geschäftsordnung des Verwaltungsrats zum Download [PDF - 148kb]
Günay Defterli
Bernd Ehinger
Kristin Gesang, stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrats
Wolfgang Greilich
Andreas Hofmeister
Dr. Hejo Manderscheid, Vorsitzender des Verwaltungsrats
Petra Rossbrey
Michael Siebel
Karin Wolff
Höhe der Aufwandsentschädigung
Auszug aus dem Gesetz über den Hessischen Rundfunk vom 2. Oktober 1948 (zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Oktober 2016):
Paragraf 4 Absatz 10 "Die Mitglieder des Rundfunkrates und des Verwaltungsrates haben einen Anspruch auf Aufwandsentschädigung, Sitzungsgelder und Ersatz von Reisekosten. Das Nähere regelt die Satzung über die betriebliche Ordnung. Die Höhe der Aufwandsentschädigung und der Sitzungsgelder ist im Internetauftritt des Hessischen Rundfunks zu veröffentlichen."
Gemäß den Beschlüssen des Rundfunkrates vom 16. November 2007 und 18. Dezember 2009 erhalten die Mitglieder des Rundfunkrats und des Verwaltungsrats eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 500 Euro. Die oder der Vorsitzende des Rundfunkrates und des Verwaltungsrates erhalten eine erhöhte Aufwandsentschädigung von 750 Euro; die oder der stellvertretende Vorsitzende und die Vorsitzenden der Ausschüsse erhalten 560 Euro. An das Mitglied im ARD-Programmbeirat wird eine erhöhte Aufwandsentschädigung in Höhe von 750 Euro, an das stellvertretende Mitglied im ARD-Programmbeirat eine erhöhte Aufwandsentschädigung in Höhe von 680 Euro gezahlt. Die Mitglieder des Rundfunk- und Verwaltungsrats erhalten bei Teilnahme ein Sitzungsgeld von 75 Euro pro Sitzung.