Der Dreistufentest
Seit 2009 sind ARD, ZDF und Deutschlandradio verpflichtet, neue Telemedienangebote bzw. wesentliche Änderungen ihrer Telemedienangebote einem sogenannten Dreistufentest zu unterziehen. Mit diesem Verfahren wird geprüft, ob die Telemedienangebote dem öffentlich-rechtlichen Auftrag entsprechen. Die Telemedienkonzepte des hr können Sie hier abrufen.
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