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Der Drei-Stufen-Test
2009 legten die Bundesländer rundfunkstaatsvertraglich fest, dass geprüft werden sollte, ob die Telemedien-Angebote der Rundfunkanstalten ihrem öffentlich-rechtlichen Auftrag entsprechen. Das angewendete Verfahren war der sogenannte Drei-Stufen-Test.
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