Die beiden Aufsichtsgremien des Hessischen Rundfunks sind der Rundfunkrat und der Verwaltungsrat. Der Rundfunkrat ist das wichtigste Kontrollorgan des hr.
Den Hessischen Rundfunk gibt es seit 1948. Die Landesrundfunkanstalt für das Land Hessen wurde mit der Verabschiedung des "Gesetzes über den Hessischen Rundfunk" gegründet. Im hr-Gesetz sind Auftrag und Organisation des Hessischen Rundfunks geregelt.
Am 29. September 2017 wurde vom Rundfunkrat die Satzung des Hessischen Rundfunks über die betriebliche Ordnung beschlossen. Sie legt den Rahmen fest, wie Rundfunkrat, Verwaltungsrat und Intendant zusammenarbeiten.
Neben den medienrechtlichen Staatsverträgen, dem hr-Gesetz und der hr-Satzung gibt es weitere Rechtsgrundlagen, die für die Arbeit des Hessischen Rundfunks relevant sind.