Seit 2009 sind ARD, ZDF und Deutschlandradio verpflichtet, neue Telemedienangebote bzw. wesentliche Änderungen ihrer Telemedienangebote einem sogenannten Dreistufentest zu unterziehen. Mit diesem Verfahren wird geprüft, ob die Telemedienangebote dem öffentlich-rechtlichen Auftrag entsprechen. Die Telemedienkonzepte des hr können Sie hier abrufen.