Transparenz

Als öffentlich-rechtliches Medienunternehmen ermöglichen wir mit unseren Inhalten freie und demokratische Meinungsbildung. Dabei gibt das hr-Gesetz vor: Der hr soll den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern und "seine Angebote haben der Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung zu dienen" (Auszug aus § 2 Abs. 1). Zwei Gremien kontrollieren als Interessensvertretung der Allgemeinheit die Einhaltung von Programmgrundsätzen sowie unsere Wirtschaftlichkeit.

Der hr
Der Hessische Rundfunk Bild © hr/Sebastian Reimold/Björn Pippert
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Übersicht


Rechtliche Grundlagen und gesetzlicher Auftrag

Vergütung

Geschäftsleitung

Compliance

Aufsichtsgremien

Veränderung


Rechtliche Grundlagen und gesetzlicher Auftrag

Was steht im hr-Gesetz?

Im hr-Gesetz sind Auftrag und Organisation des Hessischen Rundfunks geregelt. Das hr-Gesetz wurde 1948 vom Hessischen Landtag verabschiedet und seitdem mehrfach per Gesetz geändert. In ihm ist beispielsweise festgeschrieben, dass der Hessische Rundfunk der Allgemeinheit verpflichtet ist und den Auftrag hat, mit seinen Angeboten als Medium und Faktor freier, individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu dienen. Im hr-Gesetz ist auch festgelegt, wer in den Kontrollgremien Rundfunk- und Verwaltungsrat sitzt und wie sie organisiert sind. Das hr-Gesetz und auch der Medienstaatsvertrag sind hier zu finden, die hr-Satzung hier.

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Vergütung

Wie hoch sind die Gehälter des Intendanten und der Direktorinnen im hr und erhalten sie variable Gehaltsbestandteile oder Boni?

Der Jahresverdienst von hr-Intendant Florian Hager beträgt 255.000 Euro. Das Jahresgehalt bei Betriebsdirektorin Stephanie Weber beläuft sich auf 191.502 Euro und bei Programmdirektorin Gabriele Holzner auf 213.062 Euro (zzgl. einer Zulage für die Stellvertretung des Intendanten iHv 7.200 Euro/Jahr). Hinzu kommen beispielsweise etwaige Familienzuschüsse und Geburtsbeihilfen. 

Intendant und Direktorinnen haben über ihr Gehalt hinaus keine Nebenverdienste und erhalten keine variable Vergütung.

Eine transparente Übersicht über Gehälter und Vergütungen ist hier zu finden.

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Wer handelt Gehalt und Vertrag des Intendanten / der Direktorinnen aus?

Der*die Intendant*in des Hessischen Rundfunks wird vom hr-Rundfunkrat gewählt, die Direktor*innen wiederum werden vom Intendant berufen.Die Einstellung des*der Betriebsdirektor*in bedarf der Zustimmung des Verwaltungsrats. Die Vergütung von Intendant*in und Direktor*innen werden jeweils vom Verwaltungsrat verhandelt bzw. bedürfen seiner Zustimmung.

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Wer wird im hr außertariflich beschäftigt?

Außertariflich werden im hr der Intendant und die beiden Direktorinnen beschäftigt. Sie erhalten ausschließlich die im Jahresbericht veröffentlichten Leistungen. 

Abseits dessen schließt der Hessische Rundfunk außertarifliche Verträge mit den in die ARD-Auslandsstudios entsandten Korrespondenten und Korrespondentinnen ab. Diese Verträge unterliegen zwar nicht dem hr-Tarifvertrag, die Bezahlung entspricht aber in etwa einer vergleichbaren Stelle im hr. Darüber hinaus gibt es derzeit zwei außertarifliche Besetzungen im hr-Sinfonieorchester (zwei Konzertmeister).

Die Ebene unterhalb der Geschäftsleitung bildet im Hessischen Rundfunk die Bereichsebene: Auch die insgesamt zwölf Leiter*innen dieser Bereiche (Stichtag: 31.12.2023) unterliegen dem Geltungsbereich der Tarifregelungen für Angestellte im Hessischen Rundfunk, einschließlich der Bestimmungen zum Gehalt und sonstigen Leistungen. Zusätzlich zur jeweiligen tariflichen Grundvergütung der Vergütungsgruppe 12 erhalten die Bereichsleitungen für die Dauer ihrer Leitungsfunktion übertarifliche Zusatzleistungen. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um eine befristete übertarifliche Zulage für die Funktion der Bereichsleitung. Eine detaillierte Übersicht über Gehälter und Vergütungen ist hier zu finden.

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Wo ist die Höhe der Gehälter im Hessischen Rundfunk veröffentlicht?

Detaillierte Angaben zu den Bezügen von hr-Intendant und -Geschäftsleitung sowie die Vergütungstabellen der Angestellten im Jahr 2023 finden sich im Jahresbericht 2023 [PDF - 3mb] auf Seite 25 ff.

Auf der Seite "Gehälter und Vergütungen in der ARD" sind die ARD-Intendantengehälter veröffentlicht. Eine Übersicht der Gehälter und Vergütungen im Hessischen Rundfunk ist hier zu finden.

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ARD Vergütungstransparenz

  1. Auf diesen Seiten veröffentlicht der Hessische Rundfunk die aktuellen Transparenzangaben zu den Gehältern und Vergütungen mit Bezugsjahr 2023.
  2. Die Überblicksseite der ARD zur Vergütungstransparenz führt derzeit noch die Angaben für 2022 auf. Sie wird aktualisiert, sobald alle Rundfunkanstalten ihre Gehälter und Vergütungen für 2023 publiziert haben. Wir bitten um Verständnis, dass sich für einen Übergangszeitraum ein unterschiedlicher Stand bei den Angaben auf dieser Seite und der ARD-Webseite ergibt.
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Gibt es im hr Ruhegeld-Regelungen?

Wie in der Wirtschaft und im öffentlichen Dienst durchaus üblich, wurden auch in hr-Dienstverträgen bzw. in hr-Versorgungsordnungen Übergangsregelungen aufgenommen, die unter bestimmten Voraussetzungen im Falle des Ausscheidens bereits vor Erreichen des Renteneintrittsalters Leistungen an die Dienstnehmer*innen bzw. Mitarbeitenden vorsehen. Diese Regelungspraxis wurde in der Zwischenzeit stark eingeschränkt.

So hat auch der aktuelle hr-Intendant Florian Hager beispielsweise – wie bereits sein Vorgänger – keine Ruhegeld-Regelung in seinem Vertrag, die ihm nach Ausscheiden aus den Diensten des Hessischen Rundfunks bis zum Renteneintritt voraussetzungslos Zahlungen zusichern würde. 

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Wie steht es um die Altersversorgung für die Mitarbeiter*innen?

Die Altersversorgung für die Mitarbeiter*innen des Hessischen Rundfunks wurde im Jahr 1998 in einem ersten Schritt und im Jahr 2016 in einem zweiten Schritt deutlich eingeschränkt. Entsprechend werden die Pensionsverpflichtungen im hr – wie in den anderen Landesrundfunkanstalten auch – in den nächsten Jahren und Jahrzehnten deutlich abnehmen. Einen Einblick in die Altersversorgung in der ARD liefert diese Internetseite.   

Im Hessischen Rundfunk beläuft sich – Stand 12/2023 – die Zahl der Betriebsrentner*innen auf 1.853. Da die Mitarbeiter*innenzahl des hr im langfristigen Trend rückläufig ist, wird sich die Anzahl der Pensionär*innen – unter sonst gleichen Umständen - entsprechend reduzieren.     

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Geschäftsleitung

Wer ist Mitglied der Geschäftsleitung und was sind ihre Aufgaben?

Die Mitglieder der Geschäftsleitung des Hessischen Rundfunks verantworten Betrieb und Programm und geben strategische Unternehmensziele vor. Intendant Florian Hager vertritt hierbei die Rundfunkanstalt gerichtlich und außergerichtlich. Er trägt die Verantwortung für den gesamten Betrieb, wacht über Wahrnehmung und Einhaltung des Programmauftrags nach dem Gesetz über den Hessischen Rundfunk und führt die Geschäfte des hr. Er wird vom Rundfunkrat gewählt und von beiden Gremien – Rundfunk- und Verwaltungsrat – beraten. Seit im Jahr 2020 die Direktionen und Bereiche von Hörfunk, Fernsehen und Multimedia zusammengelegt wurden, verantwortet Gabriele Holzner als crossmediale Programmdirektorin alle Angebote des Hessischen Rundfunks auf allen Ausspielwegen. Sie ist darüber hinaus stellvertretende Intendantin. Stephanie Weber verantwortet als Betriebsdirektorin unter anderem die Bereiche Finanzwirtschaft, Personalmanagement, IT und Sendebetrieb. Ein Überblick über die Struktur des hr ist auf hr.de zu finden.

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Wer hat einen Dienstwagen und wer eine*n persönliche*n Fahrer*in?

Im Hessischen Rundfunk haben nur der Intendant Florian Hager sowie die Programmdirektorin und stellvertretende Intendantin Gabriele Holzner einen Dienstwagen zur Verfügung. Der hr beschäftigt keine persönlichen Fahrer*innen. Nur für Florian Hager kann für dienstliche Fahrten bei Bedarf auf Stundenbasis ein*e Fahrer*in engagiert werden.   

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Wer prüft die Ausgaben der Geschäftsleitung?

Der Etat der Intendanz ist Teil des Haushaltsplans, der den etablierten Prozessen und Gremienkontrollen unterliegt. Bei den Ausgaben des Intendanten und der Intendanz wird im Übrigen das Vier-Augen-Prinzip beachtet. Die Mitglieder des hr-Verwaltungsrats überwachen die Geschäftsführung des Hessischen Rundfunks und überprüfen unter anderem auch Haushaltspläne und Jahresrechnungen.

Das hr-Gesetz in Verbindung mit der Satzung des hr regelt, dass der*die Intendant*in zu bestimmten Rechtshandlungen der Zustimmung des Verwaltungsrates bedarf. Hierunter fallen zum Beispiel Beschaffungen sowie Vertragsabschlüsse, die die Grenze von 200.000 € überschreiten. Das betrifft den Abschluss von Kaufverträgen über Sachanlagen im Einzelwert von mehr als 200.000 € sowie einen Abschluss von Miet-, Leasing-, Dienstleistungs- oder Werkverträgen mit einem jährlichen Volumen von mehr als 200.000 €. Diese Vorgänge werden dem Verwaltungsrat zur Beratung und Zustimmung vorgelegt.

Beschaffungen zwischen 30.000 € und 200.000 € werden halbjährlich dem Verwaltungsrat zur Information und Beratung vorgelegt. Darüber hinaus gibt es bei jeder Sitzung Informationsvorlagen zur Unterrichtung des Verwaltungsrats über interne Vorgänge bzw. Vorgänge innerhalb der ARD, die jeweils eingehend beraten werden.

Die Revision des hr erstattet jährlich einen Bericht an den Verwaltungsrat über die Aufgaben und die Durchführung der konkreten Revision des Jahres. Die Compliance-Grundsätze des hr sehen vor, dass die Compliance-Beauftragte jährlich dem Verwaltungsrat Bericht erstattet. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von inhaltlichen Berichten, die jährlich dem Verwaltungsrat zur Beratung vorgelegt werden. 

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Wo berichtet die Geschäftsleitung über das vergangene Jahr?

Der Hessische Rundfunk veröffentlicht jedes Jahr einen Jahresbericht, der nach dem hr-Gesetz umfangreiche Informationen über die Tätigkeit des Hessischen Rundfunks und die Mittelverwendung enthält. Mit dem 2024 in Kraft getretenen 4. Medienänderungsstaatsvertrag wurden die Transparenzvorgaben für den Jahresbericht noch einmal erweitert, etwa im Hinblick auf die Bezüge der Geschäftsleitung. Zudem werden dort auch die Tarifstrukturen und die außer- und übertariflichen Regelungen für die Angestellten des Hessischen Rundfunks veröffentlicht.

Darüber hinaus werden dort Lagebericht, Jahresabschluss mit Vermögens-, Ertrags- und Aufwandsrechnung sowie ein Überblick über Programmschwerpunkte des vergangenen Jahres veröffentlicht. Der Jahresbericht wird nach Prüfung durch den Verwaltungsrat dem Rundfunkrat im Rahmen der Hauptversammlung vorgelegt. Wie auch die übrigen Sitzungen des Rundfunkrats ist die Sitzung öffentlich. Nachdem der Jahresbericht des Intendanten und die Jahresrechnung vom Gremium genehmigt worden ist, wird er auf hr.de veröffentlicht.

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Compliance

Wie sieht das hr Compliance Programm aus?

Compliance bedeutet das Einhalten von Regeln und ist eine sich stetig weiterentwickelnde Organisationsaufgabe des hr. Mit seinen Maßnahmen soll unser Compliance Programm die drei Grundfunktionen von Compliance abdecken: Prävention, Aufdeckung von Fehlverhalten und Reaktion hierauf. Zielsetzung von Compliance ist das Vermeiden von Verstößen und Schäden in der Zukunft, einschließlich Schäden unserer Reputation. Wir sind der Überzeugung, dass Compliance verstanden als Führungsaufgabe die Voraussetzung für ein erfolgreiches Miteinander im hr und eine Akzeptanz unserer Nutzer*innen ist. So erfüllen wir unseren Auftrag.
 
Die Geschäftsleitung hat 2022 ihre Compliance-Strategie für den hr formalisiert und deren Umsetzung auf den Weg gebracht. In einer Sondersitzung im August 2022 haben die ARD-Intendant*innen zudem einheitliche Compliance-Mindest-Standards verabschiedet, die in einer neuen Fassung (veröffentlicht im Februar 2024) ergänzt wurden.  

Basis unseres Compliance Programmes ist ein Verhaltenskodex, der 2021 unter Mitwirkung unterschiedlichster Funktionen im hr erarbeitet und mittlerweile weiterentwickelt wurde. Inhaltliche Schwerpunkte sind insbesondere Korruptionsprävention, journalistische Unabhängigkeit und Vermeidung von Interessenkonflikten. Die Compliance-Strategie der Geschäftsleitung wird durch Anpassung von Regelwerk, Beratung, Kommunikation sowie Schulungen, bei denen Führungskräfte direkt eingebunden sind, umgesetzt. Eine klare Governance führt zu einem besseren Verständnis von Rollen, Aufgaben und Verantwortungen

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Einladungen und Bewirtungen

Der hr-Bewirtungsleitfaden, der für alle hr-Mitarbeitende Anwendung findet, regelt beispielhaft, wie bei Bewirtungen Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit umgesetzt werden; dies schließt konkrete Vorgaben zu transparenter Beantragung, Bewilligung und Abwicklung von Bewirtungen ein.

Einladungen können nur angenommen werden, wenn diese angemessen und üblich, damit aus Empfängersicht nach Art, Wert und Häufigkeit nicht geeignet sind, professionelle Unabhängigkeit zu beeinträchtigen. Als Wertgrenze ist zur Orientierung ein Betrag von 30 Euro benannt. Darüber hinaus sind angemessene und übliche Einladungen den Direktor*innen bzw. dem Intendanten anzuzeigen und in einem sogenannten Dinnerbook einzutragen. Ein solches Dinnerbook führen auch Intendant*in und Direktor*innen. Der Intendant legt das ihn betreffende Dinnerbook nach entsprechender Anzeige dem Vorsitzenden des Verwaltungsrates vor.

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An wen kann man sich wenden, wenn es Hinweise auf mögliches Fehlverhalten gibt?

Hinweisgebermanagement ist zentraler Bestandteil des hr Compliance Programmes. Dieses beinhaltet neben Anlaufstellen zur Entgegennahme von Hinweisen ein Verfahren zur Bearbeitung. Dazu gehören eine Erstbeurteilung, eine unabhängige Untersuchung sowie die Ableitung von Folgemaßnahmen einschließlich Disziplinarmaßnahmen und die Behebung etwaiger Defizite. Das Vorgehen bezüglich der Einrichtung von Meldestellen und das Verfahren zur Bearbeitung von Hinweisen im hr wird auch mit Blick auf das am 2. Juli 2023 in Kraft getretene Hinweisgeberschutzgesetz fortlaufend weiterentwickelt.

Im Hessischen Rundfunk sind neben den Vorgesetzten auch Vertrauenspersonen wie Kolleg*innen aus Personal, Recht und Compliance sowie ein externer Ombudsmann Ansprechpartner*innen für hr-Mitarbeiter*innen, für hr- Geschäftspartner*innen und für Dritte.

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Aufsichtsgremien

Welche Gremien gibt es und was ist ihre Aufgabe?

Der Rundfunkrat ist das wichtigste Kontrollorgan einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt. Es setzt sich aus 32 Vertreterinnen und Vertretern gesellschaftlicher Gruppen und Organisationen zusammen. Die Zusammensetzung dieses Gremiums ist in Paragraph 5 im "Gesetz über den Hessischen Rundfunk" geregelt.

Ihre Aufgabe ist es, "die Allgemeinheit auf dem Gebiete des Rundfunks" zu vertreten und zu kontrollieren, ob der Sender seine gesetzlich vorgegebenen Aufgaben erfüllt. Sie wählen beispielsweise den Intendanten/die Intendantin und beraten ihn/sie in grundsätzlichen Fragen der Programm- und Angebotsgestaltung. Sie behandeln Beschwerden oder beraten über Vorlagen des Verwaltungsrats. Die Beratungsergebnisse der Sitzungen sind unter hr-rundfunkrat.de veröffentlicht.  

Der Verwaltungsrat wird vom Rundfunkrat und von den Beschäftigten des hr gewählt. Seine neun Mitglieder überwachen die Geschäftsführung des Hessischen Rundfunks und überprüfen beispielsweise Haushaltspläne und Jahresrechnungen.

Der Verwaltungsrat muss bestimmten Rechtshandlungen des Intendanten/der Intendantin zustimmen. Hierunter fallen zum Beispiel Beschaffungen sowie Vertragsabschlüsse, die die Grenze von 200.000 € überschreiten. Beschaffungen zwischen 30.000 € und 200.000 € werden halbjährlich dem Verwaltungsrat zur Information und Beratung vorgelegt.

Darüber hinaus gibt es bei jeder Sitzung Informationsvorlagen zur Unterrichtung des Verwaltungsrats über interne Vorgänge bzw. Vorgänge innerhalb der ARD, die jeweils eingehend beraten werden. Die Beratungsergebnisse der Sitzungen sind unter hr.de/verwaltungsrat veröffentlicht.

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Wer bestimmt, wer im Rundfunkrat und wer im Verwaltungsrat sitzt?

Der Hessische Rundfunk wurde 1948 mit der Verabschiedung des "Gesetzes über den Hessischen Rundfunk" durch den Hessischen Landtag gegründet. Im hr-Gesetz sind neben dem Auftrag auch die Organisation der drei Organe des hr geregelt: des Rundfunkrats, des Verwaltungsrats und des/der Intendanten/in.

In Paragraph 5 ist festgelegt, welche gesellschaftlichen Gruppen und Organisationen Vertreter/innen in den hr-Rundfunkrat entsenden. Der Rundfunkrat hat 32 Mitglieder. Paragraph 11 regelt die Zusammensetzung des hr-Verwaltungsrats, der aus neun Mitgliedern besteht, von denen sieben aus dem Rundfunkrat entsandt und zwei von den Beschäftigten gewählt werden. 

Das hr-Gesetz – zuletzt geändert durch den Hessischen Landtag im November 2022– ist unter hr.de veröffentlicht.

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Wie unabhängig sind die Gremien?

Die Gremien sind Sachwalter der Interessen der Allgemeinheit. Die Vielfalt bei der Besetzung der Gremien, die gesetzlich verankerte Staatsferne und die ehrenamtliche Tätigkeit garantieren die Unabhängigkeit der Aufsichtsgremien.

Die Beratungsergebnisse des Rundfunk- und Verwaltungsrates sind auf den jeweiligen Homepages zu finden (hr-rundfunkrat.de, hr.de/verwaltungsrat). Grundsätzlich begleiten die Kontrollgremien die Arbeit des hr kritisch und konstruktiv. Das äußert sich etwa in intensiven Diskussionen zu eingebrachten Beschlussvorlagen, bei denen die Gremien zur Beratung des Antrags wo sie es für angebracht halten auch externe Fachleute hinzuziehen. Auch gibt es Anpassungen der Beschlussvorlagen.

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Veränderung

Warum ist der Hessische Rundfunk in einem fortlaufenden Veränderungsprozess?

Der Hessische Rundfunk ist seit Jahren in einem Veränderungsprozess mit dem Ziel, den hr kleiner und flexibler aufzustellen.

Um auch in Zukunft unserem gesetzlichen Auftrag gerecht werden zu können, braucht es eine Antwort darauf, dass die digitale Mediennutzung schon in wenigen Jahren die lineare über alle Altersgruppen hinweg einholen wird. Außerdem werden die verfügbaren Ressourcen durch Inflation und Preisanstieg stark beeinflusst.  Entsprechend wird der hr kleiner werden – speziell im linearen Programmangebot - und dadurch insgesamt flexibler. Damit dies gut gelingt, werden unsere internen Organisationsstrukturen und die Budgetverteilung angepasst. Über allem steht das Ziel einer noch stärkeren Orientierung an den Bedürfnissen und Ansprüchen unseres Publikums.

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Quelle: Hessischer Rundfunk