Kurt-Magnus-Preis

Die Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten Deutschlands (ARD) verleiht jährlich den Kurt-Magnus-Preis. Zu diesem Zweck hat die ARD 1962 die Dr. Kurt-Magnus-Stiftung gegründet, aus deren Mitteln qualifizierte Nachwuchskräfte des deutschen Hörfunks gefördert werden sollen.

Die Arbeitsgemeinschaft stellt der Stiftung dafür jährlich einen festen Betrag von 25.000 Euro zur Verfügung.

Die Federführung für die Preisverleihung liegt beim Hessischen Rundfunk in Frankfurt am Main, bei dem Dr. Kurt Magnus bis zu seinem Tod 1962 Vorsitzender des Verwaltungsrats war.

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Prozedere

Jede der in der ARD zusammengeschlossenen Anstalten kann pro Jahr eine im Sinne der Stiftung geeignet erscheinende Nachwuchskraft benennen. Diese sollte überdurchschnittlich befähigt sein. Das Höchstalter für die zu nominierenden Kandidatinnen und Kandidaten beträgt 35 Jahre (vollendetes Lebensjahr im Vergabejahr). Die Einreichung sollte Lebenslauf (mit Privatanschrift) und Begründung sowie Hörproben und Manuskripte umfassen.

Die zu bewertenden Arbeiten der Bewerber können sowohl thematisch als auch in formaler Hinsicht die gesamte Bandbreite des Hörfunkschaffens umfassen. Die Proben sollten Leistungen repräsentieren, die über den normalen Standard hinausreichen.

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Eine Kommission aus drei Mitgliedern entscheidet anhand von Arbeitsproben der gemeldeten Bewerber über die Preisvergabe. Der Jury gehören ein Vertreter der in der ARD jeweils geschäftsführenden Anstalt, eine von der Hörfunkkommission zu benennende Person sowie ein Vertreter des Hessischen Rundfunks an. Das Votum der Jury wird jeweils um den 28. März (Geburtstag von Kurt Magnus) eines Jahres verkündet.

Erstmals wurde der Kurt-Magnus-Preis 1963 verliehen. In den letzten Jahren haben jeweils zehn bis zwölf junge Journalisten oder Journalistinnen an dem Wettbewerb teilgenommen.

Zu den Preisträgern der letzten Jahrzehnte gehören Marion von Haaren, Dr. Udo Reiter, Prof. Dr. Klaus Berg, Nina Grunenberg, Thomas Gottschalk oder Günther Jauch.