Bis Ostern bekommen säumige Eigentürmer ein Erinnerungsschreiben für die Grundsteuer-Erklärung, sagte Hessens Finanzminister Boddenberg in hr-iNFO. Demnach hätten 76 Prozent der hessischen Eigner bisher ihre Erklärung abgegeben. Es werde keine Fristverlängerung geben.

Das Land Hessen will nach den Worten von Finanzminister Michael Boddenberg bis Ostern den säumigen Eignern ein Erinnerungsschreiben für die Grundsteuererklärung schicken. In hr-iNFO sagte Boddenberg: "Ich appelliere herzlich an alle, die die Erklärung noch nicht abgegeben haben, dies in den nächsten Tagen zu tun." Die Frist zur regulären Abgabe der Daten werde Hessen, im Gegensatz zu Bayern, nicht verlängern. Wer auch weiterhin keine Angaben einreiche, müsse damit rechnen, dass das Finanzamt den betreffenden Grundstückswert schätze. 

In Hessen hätten 76 Prozent aller Grundstückseigner bis zum Fristablauf am Dienstagabend ihre Grundsteuererklärung abgegeben, sagte der hessische Finanzminister in hr-iNFO. Er versprach, dass keine verdeckten Steuererhöhungen geplant seien. "Für den einzelnen Bürger werden sich zwar Veränderungen nach unten oder oben ergeben. Wir haben es aber so gestaltet, dass die Ausschläge nicht allzu groß werden." 

Ab 2025 soll die neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Das hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert, denn zuletzt hätten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten ermittelt.

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Boddenberg: Keine Fristverlängerung für Grundsteuer-Erklärung in Hessen

Finanzminister Michael Boddenberg (CDU)
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