In dem Beitrag "Bürgermeister steht zur Abwahl" auf hessenschau.de hieß es, Freddy Kammer sei vorbestraft. Diese Information ist falsch. Kammer wurde wegen Wahlfälschung vom Amtsgericht Büdingen zu einer Geldstrafe verurteilt. Gegen dieses Urteil hat er Rechtsmittel eingelegt. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.

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