Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat entschieden, dass die Einstufung der hessischen AFD durch den Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall rechtens ist. In einer Schalte in der hessenschau dazu am 14. November ist uns ein Fehler unterlaufen. Im Wortlaut hieß es: „Und in Sachsen-Anhalt und in Thüringen sagen die Gerichte sogar: Wir haben gar keinen Zweifel mehr, wir haben gar keinen Verdacht, sondern wir halten die AFD für ganz gesichert rechtsextremistisch.“ Richtig wäre: "In Sachsen-Anhalt und in Thüringen sagt der Verfassungsschutz sogar: Wir haben gar keinen Zweifel mehr, wir haben gar keinen Verdacht, sondern wir halten die AFD für ganz gesichert rechtsextremistisch." Eine gerichtliche Überprüfung steht in beiden Bundesländern noch aus. Wir bitten, den Versprecher zu entschuldigen.