"Auf den Spuren des Todesflüsterers" – Neuer "Crime Time"-Fall in der ARD Mediathek
Brunhold S. ist ein gefährlicher Sadist. Seine sexuelle Befriedigung findet er darin, junge, labile Frauen psychisch zu quälen und in den Suizid zu drängen. Dabei ergötzt er sich an Szenarien, in denen sich Frauen erhängen oder erhängt werden. Seine Opfer sucht er in Online-Selbsthilfeforen und manipuliert sie so lange, bis sie ihrem Leben ein Ende setzen wollen. In drei neuen Folgen "Crime Time" mit dem Titel "Auf den Spuren des Todesflüsterers" von Markus Cebulla berichten der RTL-Reporter Wolfram Kuhnigk und Ermittler aus Gießen und Limburg, wie sie dem Täter auf die Schliche gekommen sind und wie es zu dem harten Urteil kam. Zu sehen sind die Folgen ab dem 31. Januar in der ARD Mediathek sowie ab dem 21. Februar um 21.45 Uhr im hr-fernsehen.
Im Februar 2016 lernt Brunhold S. im Online-Forum "Hoffnungsschimmer" die psychische kranke 23-jährige Altenpflegerin K. aus Bremen kennen. Er bietet seine Hilfe an und versucht, ihr Vertrauen zu gewinnen, um sie dann zu bedrängen und zu manipulieren, bis sie ihrem Leben nach seinen Anweisungen ein Ende setzt. Für die Polizei ist schnell klar, dass es Suizid war, und das, obwohl das Handy mit dem offenen Chat neben der Leiche liegt. Die Ermittlungen nehmen Fahrt auf, als Reporter Wolfram Kuhnigk die Polizei über eine geplante Selbstmordaktion zwischen Brunhold S. und einem weiteren potenziellen Opfer aus Leipzig informiert. Die Beamten nehmen den mutmaßlichen Täter am Gießener Bahnhof fest, wo er sich mit der jungen Frau verabredet hat.
Die anschließenden Ermittlungen enthüllten Brunhold S. lange kriminelle Laufbahn, die 1987 mit einer knapp dreijährigen Gefängnisstrafe wegen Vergewaltigung und Nötigung begann. Die weiteren Recherchen der Beamten ergeben, das Brunhold S. seit Juli 2015 bis zum Zeitpunkt seiner Festnahme mit 61 Userinnen aus dem Forum "Hoffnungsschimmer" Kontakt hatte. Die Frauen kommen aus ganz Deutschland. Der Gießener Fall geht in die Rechtsgeschichte ein: 2017 wird Brunhold S. wegen "Sich-Bereiterklärens zu einem Mord" zu einer Haftstrafe von sieben Jahren verurteilt. Möglich gemacht hat das eine juristische Neubewertung des Paragrafen 30 Abs. 2 StGB. Das Gesetz kannte bis dahin nur den Fall, dass sich zwei Menschen verabreden, um einen Dritten zu töten. Die Neubewertung des Paragrafen ermöglicht es, die früheren Straftaten von Brunhold S. erneut vor Gericht zu bringen. 2022 wird der damals 62-Jährige vom Landgericht Limburg wegen Mordes, versuchten Mordes und wegen Sich-Bereiterklärens zu einem Mord zu einer lebenslangen Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.
Pressereferent hr-fernsehen und Das Erste
Christian Bender
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