#hrWAHL Wahlwerbung: Wer darf und wie oft?

Politische Parteien haben ein Recht auf Wahlwerbung im Rundfunk. Das gilt auch bei der Landtagswahl 2018 in Hessen. Aber darf da jeder? Und können Parteien sich Sendezeiten dazu kaufen? Antworten auf die fünf wichtigsten Fragen zur Wahlwerbung im Hessischen Rundfunk.
Wahlplakate und Infostände – rund sechs Wochen vor der Wahl geht es los mit der Werbung der politischen Parteien für sich und ihre Kandidaten und Kandidatinnen. Auch im Radio und Fernsehen werden dann Wahlwerbespots gesendet.
Wer darf? Zur Hessischen Landtagswahl im Oktober können alle politischen Parteien, die vom Landeswahlausschuss beziehungsweise den Kreiswahlausschüssen für die Landtagswahl zugelassen sind und in mindestens 19 hessischen Wahlkreisen oder mit einer Landesliste antreten, Sendezeiten beantragen.
Wie oft? Das hängt davon ab: Es wird in Hessen bei der Landtagswahl 55 Wahlkreise geben. Parteien, die in allen Wahlkreisen antreten, haben ein Anrecht auf vier Wahlspots im Radio sowie vier im Fernsehen. Parteien, die in mindestens 19 Wahlkreisen oder mit einer Landesliste antreten, können jeweils zwei Sendeplätze im Radio und TV beantragen. Die Wahlspots dürfen jeweils maximal 1,5 Minuten lang sein. Sie sind bei hr4, hr-iNFO und YOU FM zu hören und im hr-fernsehen zu sehen. Die Ausstrahlung der Wahlwerbespots ist für die Parteien kostenlos.
Was darf gesendet werden? Werbung für die jeweilige Partei oder deren Kandidatinnen oder Kandidaten in Zusammenhang mit der bevorstehenden Wahl. Für den konkreten Inhalt ist ausschließlich die Partei verantwortlich – darauf wird vor jeder Sendung auch immer deutlich hingewiesen. Die Wahlwerbespots müssen von den Parteien fertig produziert angeliefert werden.
Was darf nicht gesendet werden? Wahlspots, deren Inhalte gegen allgemeine Gesetze und das Strafrecht verstoßen, dürfen vom Hessischen Rundfunk nicht gesendet werden. Auch offene oder verdeckte Werbung für kommerziell tätige Unternehmen sind nicht erlaubt, sowie Wahlspots, die so gestaltet sind, dass sie mit einer redaktionellen Sendung verwechselt werden könnten. Jeder Spot wird vom Justitiariat des Hessischen Rundfunks auf diese Bedingungen hin vorab geprüft.
Sind zusätzliche Sendezeiten für Wahlspots möglich? Nein, es ist nicht möglich, weitere Sendeplätze in den Programmen des Hessischen Rundfunks für Wahlwerbung zu kaufen.