Cannabisblüten liegen auf einem Tisch neben einem Autoschlüssel.

Die Bundesregierung plant, zu hohen Cannabiskonsum am Steuer mit einer Geldstrafe von bis zu 3.500 Euro zu belegen. Der Grenzwert soll in Hinsicht auf das Fahrrisiko etwa dem von 0,2 Promille Alkohol im Blut gleichen.

Autofahrer, die zu viel Cannabis konsumiert haben, könnten künftig mit hohen Geldstrafen belangt werden. Wie der Politik-Newsletter Table.Media berichtet, plant die Bundesregierung, dass Autofahren mit einem THC-Wert von mehr als 3,5 Nanogramm je Milliliter im Blut als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit einer Geldstrafe von bis zu 3.500 Euro belegt werden kann. THC ist der Wirkstoff der Cannabis-Pflanze, der hauptsächlich für die Rauschwirkung verantwortlich ist.

Grundlage für den Bericht ist demnach eine Formulierungshilfe der Bundesregierung. Damit folgt die Ampel der Expertenkommission, die den Grenzwert und das Verbot von Mischkonsum im Straßenverkehr empfohlen hatte. Um das Verfahren zu beschleunigen, wollen die Ampel-Fraktionen den Gesetzentwurf direkt ins Parlament einbringen.

  • Neuer Grenzwert für den Straßenverkehr

Vergleichbar mit 0,2 Promille Alkohol im Blut

Das Gesetz zur Teillegalisierung von Cannabis war am 1. April in Kraft getreten. Zur Klärung der Frage, wie viel Cannabiskonsum im Straßenverkehr erlaubt sein soll, hatte Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) eine Expertenkommission beauftragt.

Laut den Experten handelt es bei dem jetzt vorgeschlagenen Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC im Blutserum um einen konservativen Ansatz, der vom Risiko vergleichbar sei mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille.

  • Keine Cannabis-Pflanzen aus dem Baumarkt

Bisherige Rechtslage gilt vorerst weiter

Doch dieser Grenzwert muss jetzt vom Gesetzgeber beschlossen werden. Bis dahin gilt die aktuelle Rechtslage weiter. Nach der handelt jeder ordnungswidrig, der "unter Wirkung" bestimmter berauschender Mittel ein Kraftfahrzeug führt. Zu diesen Mitteln gehört Cannabis. Und eine Wirkung liegt vor, wenn die Droge im Blut nachgewiesen werden kann.

Das bisherige absolute Verbot, unter Einfluss von Cannabis Auto zu fahren, gilt also vorerst fort. Ein konkreter Grenzwert, wie jetzt geplant, oder wie etwa 0,5 Promille bei Alkohol steht bisher nicht im Gesetz. Allerdings hat sich in der Rechtsprechung ein Wert durchgesetzt, nämlich 1,0 Nanogramm THC im Blut.

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Sanktionen: Geldbuße, Fahrverbot, Punkte

Ab diesem Wert im Blut der getesteten Person drohen bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes weiterhin folgende Sanktionen: bis zu 3.000 Euro Geldbuße, bis zu drei Monate Fahrverbot, zwei Punkte in Flensburg. Ausgenommen ist Cannabis als Arzneimittel, das vom Arzt verschrieben wurde.

Mit Blick auf Kiffen in Verbindung mit Alkohol zeigt sich die vom Verkehrsministerium eingesetzte Expertenkommission deutlich strikter als beim Grenzwert. Sie empfiehlt, für Cannabis-Konsumenten Alkohol am Steuer ganz zu verbieten. Der Mischkonsum stelle im Straßenverkehr ein besonderes Risiko dar. 

Mehr Verkehrsunfälle wegen Cannabis?

Kritiker der Teillegalisierung rechnen in Zukunft mit mehr Verkehrsunfällen wegen Cannabis am Steuer. Für den ADAC hängt das eher davon ab, wie gut und intensiv die Bevölkerung über die erhöhten Unfallrisiken aufgeklärt werde. Dabei müsse auch darüber informiert werden, dass das Fahren unter Drogen strafbar bleibt.

Den Originalbeitrag finden Sie auf tagesschau.de